
Das
Interesse der Eltern am Alltag ihrer Kinder im Kindergarten und in der
Schule
ist meist ausdrücklich erwünscht. In vielen Kindergärten gibt es zum
Beispiel
„Elternbeiräte“, in den Schulen zur Information regelmäßig den
allgemeinen
„Elternsprechtag“. Eltern haben die Möglichkeit, in der
„Klassenpflegschaft“
oder „Elternpflegschaft“ aktiv zu sein oder in der „Schulpflegschaft“
und in
der „Schulkonferenz“. Auch die Schüler sollen sich engagieren: Sie
wählen einen
„Klassensprecher“, eine „Schülervertretung“ und einen „Schülersprecher“.

Eltern, die ein Kind oder mehrere Kinder haben,
bekommen Kindergeld. Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder
gestaffelt.
Das Kindergeld bekommt man auch, wenn man nicht arbeitet.

Für
jedes Kind ab drei Jahren besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen
Platz im
Kindergarten. Diesen Anspruch sollte man auch nutzen, denn in der
Kindertagesstätte (Kita) finden Kinder Freunde und Spielkameraden und
haben die
Chance, spielerisch Deutsch zu lernen. An den Kosten für die Betreuung
im
Kindergarten müssen sich Eltern beteiligen: Die Beitragshöhe hängt vom
Einkommen ab. Die meisten Plätze sind Halbtagsbetreuungen (morgens bis
mittags). Rund 30 Prozent bieten Ganztagsbetreuung. Kindergärten werden
von den
„Kommunen“, also den Städten und Gemeinden, von den Kirchen und den
„Wohlfahrtsverbänden“ betrieben. Außerdem gibt es von Elterninitiativen
selbstorganisierte „Kitas“ und „Betriebskindergärten“ in größeren
Unternehmen. Grundschulen bieten Kindern ein Jahr vor der Einschulung
eine
Vorbereitung auf
die Grundschule an: durch spielerisches Lernen können auch hier die
Kinder ihre
deutschen.
Schule
Die meisten
Schulen sind Halbtagsschulen: Das heißt, der Unterricht dauert in der
Regel von
morgens bis mittags, in den ersten beiden Schuljahren sind es oft nur
wenige
Stunden am Vormittag. Es gibt aber auch Schulen mit einer
Nachmittagsbetreuung.
Über die jeweiligen Angebote informieren auch die Wohlfahrtsverbände.
Der Schulbesuch der Kinder dauert mindestens neun oder zehn Jahre. Sie
können
weiter zur Schule gehen, um Abitur zu machen. Oder, ab dem 16.
Lebensjahr, eine
Berufsausbildung beginnen.
Die Grundschule:
Im Alter
von etwa sechs bis zehn Jahren, bzw. zwölf Jahren, besuchen Kinder die
„Grundschule“. Die Zeit auf der Grundschule dauert vier Jahre („Klasse
eins bis
vier“); in manchen Bundesländern sind es sechs Jahre. Nach der
Grundschule gibt
es unterschiedliche weiterführende Schulen: Haupt- und Realschulen,
Gymnasien
und Gesamtschulen.
An einer Gesamtschule werden
Schülerinnen und Schüler aller Leistungsgruppen unterrichtet. Die
geeignete
Schule wird zusammen mit den Lehrern abgestimmt. Ein Wechsel von einer
Schulform auf eine andere ist möglich.
Die Hauptschule und die
Realschule:
Hauptschulen werden in der Regel
vom 5. bis zum 9. Schuljahr besucht. In der Realschule verbringen die
Schüler
im Allgemeinen das 5. bis 10. Schuljahr. Auf die Haupt- oder Realschule
folgt
meistens eine Berufsausbildung, der Besuch einer Fachschule, die auf
spezielle
Berufe vorbereitet (zum Beispiel die „Handelsschule“) oder der Wechsel
in ein
Gymnasium.
Verbindungen:
http://www.kita-bayern.de/