Kinder und Jugendliche



Das Interesse der Eltern am Alltag ihrer Kinder im Kindergarten und in der Schule ist meist ausdrücklich erwünscht. In vielen Kindergärten gibt es zum Beispiel „Elternbeiräte“, in den Schulen zur Information regelmäßig den allgemeinen „Elternsprechtag“. Eltern haben die Möglichkeit, in der „Klassenpflegschaft“ oder „Elternpflegschaft“ aktiv zu sein oder in der „Schulpflegschaft“ und in der „Schulkonferenz“. Auch die Schüler sollen sich engagieren: Sie wählen einen „Klassensprecher“, eine „Schülervertretung“ und einen „Schülersprecher“.







Kindergeld


Eltern, die ein Kind oder mehrere Kinder haben, bekommen Kindergeld. Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Das Kindergeld bekommt man auch, wenn man nicht arbeitet.





Kindergarten



Für jedes Kind ab drei Jahren besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Platz im Kindergarten. Diesen Anspruch sollte man auch nutzen, denn in der Kindertagesstätte (Kita) finden Kinder Freunde und Spielkameraden und haben die Chance, spielerisch Deutsch zu lernen. An den Kosten für die Betreuung im Kindergarten müssen sich Eltern beteiligen: Die Beitragshöhe hängt vom Einkommen ab. Die meisten Plätze sind Halbtagsbetreuungen (morgens bis mittags). Rund 30 Prozent bieten Ganztagsbetreuung. Kindergärten werden von den „Kommunen“, also den Städten und Gemeinden, von den Kirchen und den „Wohlfahrtsverbänden“ betrieben. Außerdem gibt es von Elterninitiativen selbstorganisierte „Kitas“ und „Betriebskindergärten“ in größeren Unternehmen. Grundschulen bieten Kindern ein Jahr vor der Einschulung eine Vorbereitung auf die Grundschule an: durch spielerisches Lernen können auch hier die Kinder ihre deutschen.





Schule

    In der Bundesrepublik gilt für alle Kinder die Schulpflicht. In den 16 Bundesländern sind die Schulbestimmungen unterschiedlich, Kinder werden jedoch in der Regel mit 6 Jahren eingeschult. Unter bestimmten Bedingungen können Anträge auf eine frühere oder spätere Einschulung gestellt werden. Über die genauen Bestimmungen informieren die örtlichen Schulämter. Das neue Schuljahr beginnt in Deutschland jeweils nach den Sommerferien.

Die meisten Schulen sind Halbtagsschulen: Das heißt, der Unterricht dauert in der Regel von morgens bis mittags, in den ersten beiden Schuljahren sind es oft nur wenige Stunden am Vormittag. Es gibt aber auch Schulen mit einer Nachmittagsbetreuung. Über die jeweiligen Angebote informieren auch die Wohlfahrtsverbände. Der Schulbesuch der Kinder dauert mindestens neun oder zehn Jahre. Sie können weiter zur Schule gehen, um Abitur zu machen. Oder, ab dem 16. Lebensjahr, eine Berufsausbildung beginnen.




Die Grundschule:

Im Alter von etwa sechs bis zehn Jahren, bzw. zwölf Jahren, besuchen Kinder die „Grundschule“. Die Zeit auf der Grundschule dauert vier Jahre („Klasse eins bis vier“); in manchen Bundesländern sind es sechs Jahre. Nach der Grundschule gibt es unterschiedliche weiterführende Schulen: Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen.

An einer Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler aller Leistungsgruppen unterrichtet. Die geeignete Schule wird zusammen mit den Lehrern abgestimmt. Ein Wechsel von einer Schulform auf eine andere ist möglich.




Die Hauptschule und die Realschule:

Hauptschulen werden in der Regel vom 5. bis zum 9. Schuljahr besucht. In der Realschule verbringen die Schüler im Allgemeinen das 5. bis 10. Schuljahr. Auf die Haupt- oder Realschule folgt meistens eine Berufsausbildung, der Besuch einer Fachschule, die auf spezielle Berufe vorbereitet (zum Beispiel die „Handelsschule“) oder der Wechsel in ein Gymnasium.


Verbindungen:

http://www.kita-bayern.de/

Elterngeld